• News

Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

20.10.2022

Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste  wurde an der Urne am 7. März 2021 deutlich mit 65% Nein-Stimmen abgelehnt.  Nun macht das EJPD einen erneuten Anlauf und hat das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) in Vernehmlassung geschickt. Der HEV Schweiz stellt sich nicht gegen eine staatliche E-ID. Aber der HEV Schweiz hat sich seit jeher gegen eine systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator aufgrund des hohen Missbrauchspotentials ausgesprochen und gegen deren Verknüpfung mit anderen Registern. Diese Problematik stellte sich erstmals im Zusammenhang mit der Revision des ZGB im Bereich Grundbuch. Die AHV-Nummer wird inzwischen direkt im Grundbuch vermerkt. Vorliegend begrüsst der HEV Schweiz zwar, dass von der Verwendung der AHV-Nummer zwecks Generierung der E-ID abgesehen wurde. Er lehnt aber die parallele Führung von AHV-Nummer und E-ID Nummer in der E-ID aufgrund der Gefährdung des Datenschutzes, des grossen Missbrauchspotential und der Gefahr des «Identitätsklaus» aufgrund der Verknüpfung ab. Zudem regt er an, die Altersgrenze (14. Altersjahr) für die Errichtung und den Widerruf der E-ID zu überdenken.